Landgericht Bonn, 2018-07-18, 1 O 304/17

1 O 304/17Kantonsgericht18.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 304/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-18

Aktenzeichen: 1 O 304/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0718.1O304.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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