1 O 304/17•Landgericht Bonn, 2018-07-18, 1 O 304/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 304/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-18
Aktenzeichen: 1 O 304/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0718.1O304.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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