1 O 21/18•Landgericht Bonn, 2018-07-27, 1 O 21/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 21/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-27
Aktenzeichen: 1 O 21/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0727.1O21.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1; BGB § 434 Abs. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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