28 Qs-786 Js 1098/10-11/18•Landgericht Bonn, 2018-08-22, 28 Qs-786 Js 1098/10-11/18
Landgericht Bonn, 2018-08-22, 28 Qs-786 Js 1098/10-11/18
28 Qs-786 Js 1098/10-11/18Kantonsgericht22.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 28 Qs-786 Js 1098/10-11/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-22
Aktenzeichen: 28 Qs-786 Js 1098/10-11/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0822.28QS786JS1098.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. große Jugendkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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