Landgericht Bonn, 2018-08-30, 10 O 291/18

10 O 291/18Kantonsgericht30.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 291/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-30

Aktenzeichen: 10 O 291/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0830.10O291.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – bei Meidung eines Ordnungsgelds bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Vorständen, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,

den Antragsteller für das Einstellen des nachfolgenden Textes (wörtlich oder sinngemäß) auf der Website www.X.com zu sperren und ihm die vollständige Nutzung der Funktionen vorzuenthalten und den folgenden Beitrag zu löschen:

„Ehrenhafter Tod. Und hier in Europa lungern junge Syrer rum, begrapschen und pöbeln, anstatt ihr Land gegen die Islamisten zu verteidigen.“

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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