24 Qs-664 Js 405/18-49/18•Landgericht Bonn, 2018-09-06, 24 Qs-664 Js 405/18-49/18
Landgericht Bonn, 2018-09-06, 24 Qs-664 Js 405/18-49/18
24 Qs-664 Js 405/18-49/18Kantonsgericht06.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Qs-664 Js 405/18-49/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-06
Aktenzeichen: 24 Qs-664 Js 405/18-49/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0906.24QS664JS405.18.4.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
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