21 KLs-664 Js 23/14-18/18•Landgericht Bonn, 2018-09-17, 21 KLs-664 Js 23/14-18/18
Landgericht Bonn, 2018-09-17, 21 KLs-664 Js 23/14-18/18
21 KLs-664 Js 23/14-18/18Kantonsgericht17.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 KLs-664 Js 23/14-18/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-17
Aktenzeichen: 21 KLs-664 Js 23/14-18/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0917.21KLS664JS23.14.1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.05.2014 - 50 Gs 769/14 -, wonach der dingliche Arrest in Höhe von 88.668,82 € in das Vermögen des Angeklagten Q angeordnet worden ist, wird dahingehend abgeändert, dass der dingliche Arrest in das Vermögen des Angeklagten Q lediglich in Höhe von 41.000,00 € angeordnet wird; darüber hinausgehend wird der dingliche Arrest aufgehoben.
Der weitergehende Antrag des Angeklagten wird zurückgewiesen.
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