1 O 325/17•Landgericht Bonn, 2018-10-12, 1 O 325/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 325/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-12
Aktenzeichen: 1 O 325/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1012.1O325.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: HGB § 87a Abs. 3; HGB § 92.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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