Landgericht Bonn, 2018-10-12, 1 O 325/17

1 O 325/17Kantonsgericht12.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 325/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-12

Aktenzeichen: 1 O 325/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1012.1O325.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: HGB § 87a Abs. 3; HGB § 92.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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