Landgericht Bonn, 2018-10-26, 2 O 20/18

2 O 20/18Kantonsgericht26.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 20/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-26

Aktenzeichen: 2 O 20/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1026.2O20.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.820,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 49.746,55 € seit dem 02.10.2016 und aus 74,-€ seit dem 13.12.2017 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden aus der Körperverletzung des Kindes T vom ##.##.#### in V, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche auf die Klägerin übergegangen sind.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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