2 O 20/18•Landgericht Bonn, 2018-10-26, 2 O 20/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 20/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-26
Aktenzeichen: 2 O 20/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1026.2O20.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.820,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 49.746,55 € seit dem 02.10.2016 und aus 74,-€ seit dem 13.12.2017 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden aus der Körperverletzung des Kindes T vom ##.##.#### in V, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche auf die Klägerin übergegangen sind.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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