Landgericht Bonn, 2018-11-09, 1 O 174/18

1 O 174/18Kantonsgericht09.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 174/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-09

Aktenzeichen: 1 O 174/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1109.1O174.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 676b; BGB § 823; BGB § 199; StGB § 263; BGB § 812

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 22.06.2018 – 1 O 174/18 – wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 22.06.2018 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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