Landgericht Bonn, 2018-11-14, 1 O 92/18

1 O 92/18Kantonsgericht14.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 92/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-14

Aktenzeichen: 1 O 92/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1114.1O92.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: StVO § 38; StVG §§ 7 Abs. 1, 17; BGB § 839

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 76 Prozent und die Beklagte zu 24 Prozent.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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