31 O 27/18•Landgericht Bonn, 2018-11-23, 31 O 27/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 31 O 27/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-23
Aktenzeichen: 31 O 27/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1123.31O27.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
wird im Wege der einstweiligen Verfügung auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und der eidesstattlichen Versicherungen vom 22.11.2018 und vom 23.11.2018 gemäß § 935 ZPO und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung der Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR aufgegeben,
-
den zur Kundennummer ###### eingerichteten Internetanschluss der Antragstellerin sofort wiederherzustellen,
-
die Sperre der zur Kundennummer ###### bestehenden Festnetzanschlüsse der Antragstellerin sofort aufzuheben.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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