1 O 306/18•Landgericht Bonn, 2019-01-16, 1 O 306/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 306/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-16
Aktenzeichen: 1 O 306/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0116.1O306.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: VermKatG NRW § 6; ÖbVIG NRW § 1 und § 13.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt dem Kläger vorbehalten, eine Vollstreckung des Beklagten zu verhindern, wenn er Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.