55 StVK 592/18•Landgericht Bonn, 2019-02-25, 55 StVK 592/18
Landgericht Bonn, 2019-02-25, 55 StVK 592/18
55 StVK 592/18Kantonsgericht25.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 55 StVK 592/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-25
Aktenzeichen: 55 StVK 592/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0225.55STVK592.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 29.10.2018, den Antragsteller in den geschlossenen Vollzug zu verlegen, wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Landeskasse.
Der Streitwert wird auf 900,00 Euro festgesetzt.
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