Landgericht Bonn, 2019-02-25, 55 StVK 592/18

55 StVK 592/18Kantonsgericht25.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 55 StVK 592/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-25

Aktenzeichen: 55 StVK 592/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0225.55STVK592.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 29.10.2018, den Antragsteller in den geschlossenen Vollzug zu verlegen, wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Landeskasse.

Der Streitwert wird auf 900,00 Euro festgesetzt.

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