Landgericht Bonn, 2019-04-02, 15 O 197/17

15 O 197/17Kantonsgericht02.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 197/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-02

Aktenzeichen: 15 O 197/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0402.15O197.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 28. August 2018 wird aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Versäumnisurteil und dieses Urteil sind gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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