1 O 321/18•Landgericht Bonn, 2019-04-12, 1 O 321/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 321/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-12
Aktenzeichen: 1 O 321/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0412.1O321.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 311 Abs. 2; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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