1 O 234/18•Landgericht Bonn, 2019-04-24, 1 O 234/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 234/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-24
Aktenzeichen: 1 O 234/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0424.1O234.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 44.791,66 Euro Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW W X V6 3.0 $$$, Fahrzeugidentifikationsnummer $$$$$$‘$$$$###### nebst Zinsen
a. in Höhe von 4% aus 44.791,66 Euro vom 12.10.2015 bis zum 11.04.2018 sowie
b. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 44.791,66 Euro seit dem 12.04.2018.
zu bezahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung gemäß Ziffer 1. seit dem 21.07.2018 in Verzug befindet.
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Weiter wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger weitere 1.965,88 Euro für die außergerichtliche Interessenvertretung seiner Prozessbevollmächtigten zu erstatten.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils durch ihn zu vollstreckenden Betrages leistet.
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