Landgericht Bonn, 2019-05-14, 5 T 37/19

5 T 37/19Kantonsgericht14.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 T 37/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-14

Aktenzeichen: 5 T 37/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0514.5T37.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzuges wird abgelehnt.

Der Antrag auf Beiordnung von Rechtsanwalt X auf Beiordnung als Verfahrenspfleger wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

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