5 T 62/19•Landgericht Bonn, 2019-06-11, 5 T 62/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 62/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-11
Aktenzeichen: 5 T 62/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0611.5T62.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 27.05.2019 gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Siegburg vom 21.05.2019 bzw. 03.06.2109 (Az.: 241 XIV (B) 54/19) wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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