Landgericht Bonn, 2019-06-26, 1 O 493/18

1 O 493/18Kantonsgericht26.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 493/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-26

Aktenzeichen: 1 O 493/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0626.1O493.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.852,39 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit dem 11.12.2013 bis zum 24.10.2018 und seither 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Zug- um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges X $# 2.0 $$$ mit der Fahrgestellnummer $$$$$$#$#$$###### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 23.10.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. bezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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