Landgericht Bonn, 2019-08-01, 7 O 165/18

7 O 165/18Kantonsgericht01.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 165/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-01

Aktenzeichen: 7 O 165/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0801.7O165.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 7 OH 23/17 hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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