1 O 482/18•Landgericht Bonn, 2019-08-02, 1 O 482/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 482/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-02
Aktenzeichen: 1 O 482/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0802.1O482.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 779
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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