Landgericht Bonn, 2019-08-06, 2 O 74/17

2 O 74/17Kantonsgericht06.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 74/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-06

Aktenzeichen: 2 O 74/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0806.2O74.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 12.06.2019 (Aktenzeichen I-12 U 20/18) von der Beklagten

4.328,29 EUR - viertausenddreihundertachtundzwanzig Euro und neunundzwanzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 12.06.2019 an die Kläger zu erstatten.

Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.