Landgericht Bonn, 2019-08-09, 1 O 20/19

1 O 20/19Kantonsgericht09.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 20/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-09

Aktenzeichen: 1 O 20/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0809.1O20.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 1903; BGB §§ 1001, 1002; BGB § 683; BGB § 812

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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