1 O 20/19•Landgericht Bonn, 2019-08-09, 1 O 20/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 20/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-09
Aktenzeichen: 1 O 20/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0809.1O20.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 1903; BGB §§ 1001, 1002; BGB § 683; BGB § 812
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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