Landgericht Bonn, 2019-09-03, 22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19

22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19Kantonsgericht03.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-03

Aktenzeichen: 22 KLs - 786 Js 484/18 - 8/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0903.22KLS786JS484.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Jugendkammer des Landgerichts

Tenor

Die Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen sowie des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen schuldig.

Sie wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 4 Nr. 1, 176a Abs. 2

Nr. 1, Nr. 2, 52, 53 StGB

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