18 O 338/16•Landgericht Bonn, 2019-10-17, 18 O 338/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 338/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-17
Aktenzeichen: 18 O 338/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1017.18O338.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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