Landgericht Bonn, 2019-10-23, 1 O 322/19

1 O 322/19Kantonsgericht23.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 322/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-23

Aktenzeichen: 1 O 322/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1023.1O322.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag vom 26.09.2019 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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