Landgericht Bonn, 2019-10-25, 17 O 259/18

17 O 259/18Kantonsgericht25.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 259/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-25

Aktenzeichen: 17 O 259/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1025.17O259.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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