Landgericht Bonn, 2019-10-28, 4 O 185/18

4 O 185/18Kantonsgericht28.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 O 185/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-28

Aktenzeichen: 4 O 185/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1028.4O185.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.700,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen

a. Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke PKW H mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) $$$$$$#$$$$###### nebst Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz Brief und Serviceheft;

b. Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Euro pro gefahrenem Kilometer seit dem 14.09.2015 (Laufleistung zum Zeitpunkt des Kaufvertrages), die sich nach folgender Formel berechnet:

KP in Euro x gefahrene Kilometer / 300.000 (- beim Kauf bereits gefahrene Kilometer).

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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