22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19•Landgericht Bonn, 2019-10-31, 22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19
Landgericht Bonn, 2019-10-31, 22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19
22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19Kantonsgericht31.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-31
Aktenzeichen: 22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1031.22KLS790JS141.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer des Landgerichts Bonn – als Jugendschutzkammer
Tenor
Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Übergriff schuldig.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, 182 Abs. 3 Nr. 1, 52, 53 StGB
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