Landgericht Bonn, 2019-10-31, 22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19

22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19Kantonsgericht31.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-31

Aktenzeichen: 22 KLs - 790 Js 141/18 - 4/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1031.22KLS790JS141.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer des Landgerichts Bonn – als Jugendschutzkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Übergriff schuldig.

Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, 182 Abs. 3 Nr. 1, 52, 53 StGB

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