24 Ks-920 Js 510/19-6/19•Landgericht Bonn, 2019-11-25, 24 Ks-920 Js 510/19-6/19
Landgericht Bonn, 2019-11-25, 24 Ks-920 Js 510/19-6/19
24 Ks-920 Js 510/19-6/19Kantonsgericht25.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-920 Js 510/19-6/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-25
Aktenzeichen: 24 Ks-920 Js 510/19-6/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1125.24KS920JS510.19.6.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts – als Schwurgerichtskammer –
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes sowie des Totschlags schuldig.
Er wird deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.
Es wird festgestellt, dass seine Schuld besonders schwer wiegt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
– Angewendete Vorschriften: §§ 211, 212, 53, 54 Abs. 1 S. 1, 57b StGB –
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