Landgericht Bonn, 2019-11-25, 24 Ks-920 Js 510/19-6/19

24 Ks-920 Js 510/19-6/19Kantonsgericht25.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 24 Ks-920 Js 510/19-6/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-25

Aktenzeichen: 24 Ks-920 Js 510/19-6/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1125.24KS920JS510.19.6.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts – als Schwurgerichtskammer –

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes sowie des Totschlags schuldig.

Er wird deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Es wird festgestellt, dass seine Schuld besonders schwer wiegt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

– Angewendete Vorschriften: §§ 211, 212, 53, 54 Abs. 1 S. 1, 57b StGB –

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