3 O 22/19•Landgericht Bonn, 2019-11-26, 3 O 22/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 22/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-26
Aktenzeichen: 3 O 22/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1126.3O22.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.582,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 18.06.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Y mit der Fahrzeugident-Nr. $$$$$$#$$$$##### zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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