8 S 72/19•Landgericht Bonn, 2019-11-26, 8 S 72/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 72/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-26
Aktenzeichen: 8 S 72/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1126.8S72.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 28.03.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg (115 C 152/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, eine Videoüberwachung des Grundstücks der Kläger, Am N-Weg, ##### X, mittels der an ihrem Wohnhaus auf dem Grundstück Nweg #, ##### X, installierten Videokameras zu betreiben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.