Landgericht Bonn, 2019-12-06, 17 O 49/19

17 O 49/19Kantonsgericht06.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 49/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-06

Aktenzeichen: 17 O 49/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1206.17O49.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.248,66 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 04.06.2018.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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