25 Ns-555 Js 306/13-93/19•Landgericht Bonn, 2019-12-20, 25 Ns-555 Js 306/13-93/19
Landgericht Bonn, 2019-12-20, 25 Ns-555 Js 306/13-93/19
25 Ns-555 Js 306/13-93/19Kantonsgericht20.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 25 Ns-555 Js 306/13-93/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-20
Aktenzeichen: 25 Ns-555 Js 306/13-93/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1220.25NS555JS306.13.9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. kleine Strafkammer des Landgerichts
Normen: § 130 StGB
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen sowie die dem Angeklagten darin entstandenen eigenen, notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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