Landgericht Bonn, 2019-12-20, 25 Ns-555 Js 306/13-93/19

25 Ns-555 Js 306/13-93/19Kantonsgericht20.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 25 Ns-555 Js 306/13-93/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-20

Aktenzeichen: 25 Ns-555 Js 306/13-93/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1220.25NS555JS306.13.9.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. kleine Strafkammer des Landgerichts

Normen: § 130 StGB

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen sowie die dem Angeklagten darin entstandenen eigenen, notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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