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21 Qs 25/20 LG Bonn 225 Js 2164/19 StA Bonn•Landgericht Bonn, 2020-04-28, 21 Qs 25/20 LG Bonn 225 Js 2164/19 StA Bonn
21 Qs 25/20 LG Bonn 225 Js 2164/19 StA BonnKantonsgericht28.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-28
Aktenzeichen: 21 Qs 25/20 LG Bonn 225 Js 2164/19 StA Bonn
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0428.21QS25.20LG.BONN2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 03.04.2020 aufgehoben.
Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt A aus Bonn als Pflichtverteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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