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11 O 67/19•Landgericht Bonn, 2020-05-12, 11 O 67/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-12
Aktenzeichen: 11 O 67/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0512.11O67.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 328.459,96 € nebst 5%- Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Streithelferin der Klägerin trägt die Beklagte. Die Kosten der Streithelferin der Beklagten trägt diese selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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