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24 Ks-900 Js 573/19-13/19•Landgericht Bonn, 2020-09-01, 24 Ks-900 Js 573/19-13/19
24 Ks-900 Js 573/19-13/19Kantonsgericht01.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-01
Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 573/19-13/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0901.24KS900JS573.19.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte ist des Totschlags durch Unterlassen schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB
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