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1 O 471/18•Landgericht Bonn, 2020-12-30, 1 O 471/18
Entscheidungsdatum: 2020-12-30
Aktenzeichen: 1 O 471/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1230.1O471.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 281; BGB § 280; BGB § 433; BGB § 437 Ziffer 3
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.792,18 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.11.2018 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der durch die Streitverkündung verursachten Kosten werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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