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9 O 155/20•Landgericht Bonn, 2021-03-29, 9 O 155/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-29
Aktenzeichen: 9 O 155/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0329.9O155.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, das Ladenlokal im Erdgeschoss des Hauses I-Straße, 00000 G. B nebst Abstellraum im Keller an die Klägerin geräumt herauszugeben.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 7.654,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 38 % und die Beklagte zu 62 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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