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25 Ns 49/21•Landgericht Bonn, 2021-06-28, 25 Ns 49/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-28
Aktenzeichen: 25 Ns 49/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0628.25NS49.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. kleine Strafkammer
wird auf den Antrag des Angeklagten vom 13.06.2021, eingegangen bei Gericht am selben Tag, auf Forstsetzung des Verfahrens und Vorlage an das Oberlandesgericht zur Entscheidung über seine Springrevision nach Anhörung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin des Angeklagten festgestellt, dass die Berufungsrücknahmeerklärung des Angeklagten wirksam und das Verfahren durch beidseitige Rücknahme der Berufungen rechtskräftig beendet ist.
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