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1 O 416/21•Landgericht Bonn, 2022-05-11, 1 O 416/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-11
Aktenzeichen: 1 O 416/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0511.1O416.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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