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7 O 101/22•Landgericht Bonn, 2023-02-22, 7 O 101/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-22
Aktenzeichen: 7 O 101/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0222.7O101.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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