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23 KLs 3/23•Landgericht Bonn, 2023-05-15, 23 KLs 3/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-15
Aktenzeichen: 23 KLs 3/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0515.23KLS3.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
für R e c h t erkannt:
Der Angeklagte ist des Diebstahls in zwölf Fällen, davon in einem Fall versucht, schuldig.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Aus dem Vermögen des Angeklagten unterliegt ein Betrag in Höhe von 47.872,26 Euro der Einziehung, wobei er in Höhe von 26.711,45 Euro gesamtschuldnerisch haftet.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 3, 22, 23 Abs. 1, 53, 73 Abs. 1, 73c StGB
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