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2 O 282/22•Landgericht Bonn, 2023-05-23, 2 O 282/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 2 O 282/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0523.2O282.22.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
wird der Tenor des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10.05.2023 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es heißen muss:
"6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar."
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