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50 KLs 33/20•Landgericht Bonn, 2024-04-16, 50 KLs 33/20
Entscheidungsdatum: 2024-04-16
Aktenzeichen: 50 KLs 33/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0416.50KLS33.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
1.
Der Antrag des Verteidigers Rechtsanwalt A vom 12.04.2024, eingegangen am 14.04.2024, auf Fristverlängerung bis zum 15.05.2024 wird zurückgewiesen.
2.
Die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 20.05.2021, Az. 50 KLs 220 Js 228/20 – 33/20, wird aufgelöst.
3.
Die Einzelstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5 Euro Geldstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wird erlassen.
4.
Die verbleibenden drei Einzelstrafen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung werden auf eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren acht Monaten
zurückgeführt.
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