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24 Ks 12/24•Landgericht Bonn, 2024-12-11, 24 Ks 12/24
Entscheidungsdatum: 2024-12-11
Aktenzeichen: 24 Ks 12/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:1211.24KS12.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Der Angeklagte ist des Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenkläger sowie seine eigenen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, Nr. 5, 53 StGB
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