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1 O 6/24•Landgericht Bonn, 2025-02-12, 1 O 6/24
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 1 O 6/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0212.1O6.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 535.500,- EUR zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Lieferung und Übereignung von 100.000 mangelfreien Schutzmasken entsprechend der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2 Masken“ der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) des zwischen den Parteien am 07./10.04.2020 im Open-House-Verfahren geschlossenen Liefervertrages über Schutzausrüstung (siehe Tatbestand auf S. 4 f. dieses Urteils).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherungsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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