Landgericht Bochum, 1992-02-12, 6 O 216/90

6 O 216/90Kantonsgericht12.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 216/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-02-12

Aktenzeichen: 6 O 216/90

ECLI: ECLI:DE:LGBO:1992:0212.6O216.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.762,10 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.6.1991 zu zahlen.

  2. Soweit die Beklagte verurteilt worden ist, wird das Versäumnisurteil vom 31.7.1991 aufgehoben. Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

  3. Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis. Die weitergehenden Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

  4. Das Urteil ist für den Kläger vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 3.000,-- DM vollstreckbar.

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