Landgericht Bochum, 1999-04-14, 13 O 50/99

13 O 50/99Kantonsgericht14.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 13 O 50/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-04-14

Aktenzeichen: 13 O 50/99

ECLI: ECLI:DE:LGBO:1999:0414.13O50.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Sicherheit erbringen durch Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder Sparkasse, insbesondere der E Bank AG Bochum.

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