13 O 50/99•Landgericht Bochum, 1999-04-14, 13 O 50/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 13 O 50/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-14
Aktenzeichen: 13 O 50/99
ECLI: ECLI:DE:LGBO:1999:0414.13O50.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Sicherheit erbringen durch Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder Sparkasse, insbesondere der E Bank AG Bochum.
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