6 O 54/02•Landgericht Bochum, 1999-04-28, 6 O 54/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 6 O 54/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-28
Aktenzeichen: 6 O 54/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:1999:0428.6O54.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 30.05.1999 geschlossene Beteiligungsvertrag über eine atypische stille Gesellschaft für die Eröffnung eines allgemeinbildenden und berufsbildenden Lehrinstituts in #### C nichtig ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM.
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